Benutzungsvoraussetzungen

Das Hessische Wirtschaftsarchiv ist ein öffentliches Archiv. Grundsätzlich sind die Bestände allen Benutzern zugänglich, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Die Einsichtnahme einzelner Archivalien kann jedoch durch die Datenschutzvorschriften des Hessischen Archivgesetzes oder durch Bestimmungen der Eigentümer eingeschränkt sein.

Grundsätzlich ist die Benutzung der Archivbestände sowie der Dienstbibliothek während der Öffnungszeiten des Lesesaals jederzeit möglich. Da jedoch einige Bestände ausgelagert sind, ist eine vorherige Terminabsprache empfehlenswert. Der Lesesaal ist mit einem Münzkopiergerät ausgestattet; das Fotografieren oder Scannen von Archivgut durch Benutzer ist nicht gestattet. Gegen die Erstattung der Kosten fertigen wir jedoch fotografische Reproduktionen oder Scans von Archivalien für Sie an.


Benutzungsordnung
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Entgelteordnung als pdf

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UNESCO Archives Portal Hessisches Wirtschaftsarchiv
eine Einrichtung der hessischen Industrie- und Handelskammern
und der Handwerkskammer Rhein-Main